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Einwohnermeldeamt der Gemeinde
Nuthe-Urstromtal
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Jede
Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis
besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis
ist bei Empfang eines neuen abzugeben. |
| Wichtige Informationen für die Beantragung eines Personalausweises | |
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Ausstellung eines Personalausweises bei Vollendung des 16. Lebensjahres (Erste Beantragung eines Ausweises) |
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Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Personausweis beantragt werden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt. Dafür sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen: - Geburtsurkunde (nähere Erläuterung zur Urkunde) - 1 Passbild - soweit vorhanden: Kinderausweis, Reisepass Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Gültigkeit: 5
Jahre |
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Nachfolgende Ausstellung eines Personalausweises |
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Wurde bereits ein Personalausweis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt - zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt - , so ist zur Beantragung des nachfolgendes Personalausweises lediglich - 1 Passbild und der - bisherige Personausweis erforderlich. Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Gültigkeit bis Vollendung 26. Lebensjahr: 5 Jahre Gültigkeit ab Vollendung 26. Lebensjahr: 10 Jahre Kosten: gebührenpflichtig - 8,00 Euro -
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses |
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| letzte Änderung: 11.04.2005 |