___  Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist bei Empfang eines neuen abzugeben. 
Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

 

Wichtige Informationen für die  Beantragung eines Personalausweises 
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Ausstellung eines Personalausweises bei Vollendung des 16. Lebensjahres
(Erste Beantragung eines Ausweises)

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres
beginnt die Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Personausweis beantragt werden. 
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt.

Dafür sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen:

Geburtsurkunde  (nähere Erläuterung zur Urkunde)

-  1 Passbild

-  soweit vorhanden: Kinderausweis, Reisepass

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. 

Gültigkeit: 5 Jahre               

Kosten: gebührenfrei

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Nachfolgende Ausstellung eines Personalausweises 

Wurde bereits ein Personalausweis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt  - zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt - , so ist zur Beantragung des nachfolgendes Personalausweises lediglich

- 1 Passbild

und der

-  bisherige Personausweis

erforderlich. 

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. 

Gültigkeit bis Vollendung 26. Lebensjahr: 5 Jahre 

Gültigkeit ab Vollendung 26. Lebensjahr: 10 Jahre 

Kosten: gebührenpflichtig 
- 8,00 Euro -


weitere Informationen zu den Gebühren des Einwohnermeldeamtes

 

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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses 
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letzte Änderung: 11.04.2005