___  Einwohnermeldeamt

Wichtige Hinweise des Einwohnermeldeamtes
Personenstandsurkunde ist wichtige Legitimation

Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben speichern die Meldebehörden die in § 3 Abs. 1 Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) aufgeführten Daten des Einwohners.

Bei der Beantragung von neuen Personaldokumenten (vorläufiger Personalausweis, Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) hat der Antragsteller geeignete Nachweise zur Feststellung seiner Identität zu erbringen. In Betracht kommen insbesondere mitgeführte, auch abgelaufene, Ausweise, Reisepässe, Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) und ein amtliches Lichtbild. Die Personenstandsurkunden dienen als Beweismittel vor allem für die Richtigkeit der gespeicherten Daten.

So wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Erst- bzw. Neubeantragung von Personaldokumenten immer auch eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden muss, um Zweifel an der Richtigkeit der gespeicherten Daten auszuräumen, insbesondere bei der Namensführung.

Wurde die Personenstandsurkunde vom Einwohnermeldeamt eingesehen und als Beweismittel für die Identität der Person gespeichert, kann auf eine erneute Vorlage der Urkunde bei einer weiteren Neubeantragung von Dokumenten verzichtet werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt während der Servicezeiten unter der Telefonnummer: 03371/686-40 gern zur Verfügung.

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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Personalausweises
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses 
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Wissenswertes zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
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Gebühren der einzelnen Leistungen des Einwohnermeldeamtes
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