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Einwohnermeldeamt der Gemeinde
Nuthe-Urstromtal
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Jede
Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis
besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis
ist bei Empfang eines neuen abzugeben. |
+++ Ab 01. November 2010 +++
DER NEUE PERSONALAUSWEIS
Infos unter: www.personalausweisportal.de
| Wichtige Informationen für die Beantragung eines Personalausweises | |
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Ausstellung eines Personalausweises bei Vollendung des 16. Lebensjahres |
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Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Personausweis beantragt werden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen: - Geburtsurkunde (nähere Erläuterung zur Urkunde) - 1 Passbild (Das Lichtbild des Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel entsprechen.) - soweit vorhanden: Kinderausweis, Kinderreisepass Zur Antragstellung muss der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen und der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Gültigkeit: 6
Jahre |
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Nachfolgende Ausstellung eines Personalausweises |
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Wurde bereits ein Personalausweis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt - zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt - , so ist zur Beantragung des nachfolgendes Personalausweises - Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) (Wurde die Personenstandsurkunde bereits vom Einwohnermeldeamt eingesehen und als Beweismittel für die Identität der Person gespeichert, kann auf eine Vorlage der Urkunde verzichtet werden.) - 1 Passbild und der - bisherige Personausweis erforderlich. Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen. Gültigkeit bis Vollendung 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gültigkeit ab Vollendung 24. Lebensjahr: 10 Jahre
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses |
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letzte Änderung: 29.10.2010 |