___  Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist bei Empfang eines neuen abzugeben. 
Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich dem Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

                                  +++ Ab 01. November 2010 +++
                                  DER NEUE PERSONALAUSWEIS

                      Infos unter: www.personalausweisportal.de

 

Wichtige Informationen für die  Beantragung eines Personalausweises 
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Ausstellung eines Personalausweises bei Vollendung des 16. Lebensjahres

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres
beginnt die Ausweispflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Personausweis beantragt werden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt. 

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.


Dafür sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen:

Geburtsurkunde  (nähere Erläuterung zur Urkunde)

-  1 Passbild
 
  
(Das Lichtbild des Antragstellers muss  aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel
    entsprechen.)

-  soweit vorhanden: Kinderausweis, Kinderreisepass

Zur Antragstellung muss der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen und der Ausweisbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. 

Gültigkeit: 6 Jahre   

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Nachfolgende Ausstellung eines Personalausweises 

Wurde bereits ein Personalausweis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt  - zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde der Hauptwohnsitz liegt - , so ist zur Beantragung des nachfolgendes Personalausweises

- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) 
  (Wurde die Personenstandsurkunde bereits vom Einwohnermeldeamt eingesehen
   und als Beweismittel für die Identität der Person gespeichert, kann auf eine
  Vorlage der Urkunde verzichtet werden.)

1 Passbild
und der
bisherige Personausweis
erforderlich. 

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen. 

Gültigkeit bis Vollendung 24. Lebensjahr: 6 Jahre 

Gültigkeit ab Vollendung 24. Lebensjahr: 10 Jahre 

weitere Informationen zu den Gebühren des Einwohnermeldeamtes
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses 
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letzte Änderung: 29.10.2010