___  Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

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Der elektronische Reisepass (ePass)

Seit dem 01. November 2007 werden elektronische Reisepässe (ePässe) der zweiten Generation eingeführt. Von den seit 1. November 2005 ausgegebenen Reisepässen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie mit einem Chip versehen sind, der zusätzlich zum Lichtbild im Regelfall zwei Fingerabdrücke (rechter und linker Zeigefinger) enthält.

Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist also nicht erforderlich.

Aufgrund der Gültigkeitsdauer alter Pässe sind ab November 2007 drei verschiedene Passtypen im Umlauf:

- Reisepässe ohne Chip,
- elektronische Reisepässe der ersten Generation, die nur das biometrische 
   Lichtbild im Chip enthalten,
-  elektronische Reisepässe der zweiten Generation, in denen das Lichtbild und 
   zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind.

Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.

weitere Informationen zum ePass finden Sie unter folgendem externen Link:
www.epass.de

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
www.auswaertiges-amt.de
(externer Link)

Visumfreies Reisen in die USA ab dem 12. Januar 2009

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Wichtige Informationen für die  Beantragung eines Reisepasses 
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Beantragung eines  Reisepasses 


Für die Beantragung eines Reisepasses beim zuständigen Einwohnermeldeamt  ist
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) 
  (Wurde die Personenstandsurkunde bereits vom Einwohnermeldeamt eingesehen
   und als Beweismittel für die Identität der Person gespeichert, kann auf eine
  Vorlage der Urkunde verzichtet werden.)

- 1 Passbild als Frontalaufnahme
- Personalausweis oder bisheriger Reisepass
erforderlich. 

Zur Antragstellung muss der Reisepassbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift sowie die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers notwendig sind.  

Gültigkeit bis Vollendung 24. Lebensjahr: 6 Jahre     Gebühr: 37,50 Euro         

Gültigkeit ab Vollendung 24. Lebensjahr: 10 Jahre    Gebühr: 59,00 Euro                                                             
vorläufiger Reisepass (dieser ist ein Jahr gültig)        Gebühr: 26,00 Euro
                                                                     
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weitere Informationen zu den Gebühren des Einwohnermeldeamtes

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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Personalausweises 
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letzte Änderung: 23.11.2010
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