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Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal
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Der elektronische Reisepass (ePass) |
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Seit dem 01. November 2007 werden elektronische Reisepässe (ePässe) der zweiten Generation eingeführt. Von den seit 1. November 2005 ausgegebenen Reisepässen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie mit einem Chip versehen sind, der zusätzlich zum Lichtbild im Regelfall zwei Fingerabdrücke (rechter und linker Zeigefinger) enthält. Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist also nicht erforderlich. Aufgrund
der Gültigkeitsdauer alter Pässe sind ab November 2007 drei verschiedene
Passtypen im Umlauf: Neben
den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und
Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden. |
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Reisepasses |
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Beantragung eines Reisepasses |
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Für die Beantragung eines Reisepasses beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist - Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde) (Wurde die Personenstandsurkunde bereits vom Einwohnermeldeamt eingesehen und als Beweismittel für die Identität der Person gespeichert, kann auf eine Vorlage der Urkunde verzichtet werden.) - 1 Passbild als Frontalaufnahme - Personalausweis oder bisheriger Reisepass erforderlich. Zur Antragstellung muss der Reisepassbewerber persönlich erscheinen, da eine eigenhändige Unterschrift sowie die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers notwendig sind. Gültigkeit bis Vollendung 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gebühr: 37,50 Euro Gültigkeit ab Vollendung 24. Lebensjahr: 10 Jahre Gebühr: 59,00 Euro vorläufiger Reisepass (dieser ist ein Jahr gültig) Gebühr: 26,00 Euro
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Wichtige Informationen für die Beantragung eines Personalausweises |
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| letzte Änderung: 23.11.2010 |
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