___ Gewerbeamt der Gemeinde Nuthe-Urstomtal

_______________________________________________________________________

Gewerbeanzeige/Anmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung
_______________________________________________________________________

 

_______________________________________________________


Gewerbeanzeige/Anmeldung


Ein Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete Tätigkeit.

Dieses ist beim Gewerbeamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, OT Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10 in 14947 Nuthe-Urstromtal  anzuzeigen, wenn der Hauptsitz, die Zweigstelle oder die unselbstständige Zweigstelle ihren Sitz in den Ortsteilen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat.

zur Gemeindekarte

Soweit alle Angaben und Unterlagen vollständig und die Bearbeitungsgebühren  bezahlt sind, wird die Gewerbeanzeige innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet.  

Folgende Dokumente sind bei einer Gewerbeanzeige /Anmeldung vorzulegen:

- Personalausweis

- bei nicht EU-Bürgern der Reisepass, eine Anmeldebescheinigung des zuständigen
  Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis bzw.
  Arbeitsgenehmigung der Bundesanstalt für Arbeit

- bei der Anzeige einer GmbH, GmbH & Co. KG, AG, Genossenschaft oder eines
  eingetragenen Vereines ein aktueller Handels-,  Genossenschafts- oder
  Vereinsregisterauszug

- bei der Rechtsform der GbR, OHG und KG hat jeder geschäftsführende
  Gesellschafter das Gewerbe gesondert anzumelden

- bei juristischen Personen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind,  der
  Gesellschaftervertrag, die Bestellung des Geschäftsführers und die Anmeldung zum
  Handelsregister in Kopie

- bei handwerklichen  Tätigkeiten die Handwerkskarte bzw. der Antrag für eine
  Handwerkskarte.

Bei Beantragung durch eine andere Person für eine Gewerbeanzeige, ist hier eine Vollmacht Desjenigen vorzulegen.

Die Gebühren für eine Gewerbeanzeige richten sich nach dem jeweiligen antragstellenden Personenkreis und sind wie folgt gestaffelt:    

  natürliche Person 26,00 Euro
  juristische Person
mit einem gesetzlichen Vertreter           31,00 Euro
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 Euro
  beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um  8,00 Euro

  Formular: Gewerbe-Anmeldung

_______________________________________________________


_______________________________________________________


Gewerbeummeldung


Ein Gewerbe ist umzumelden, wenn die Hauptniederlassung, die Zweigstelle oder die unselbstständige Zweigstelle innerhalb der Gemeinde Nuthe-Urstromtal verlegt wird oder sich die zukünftig auszuübende Tätigkeit, die nicht auf der Gewerbeanzeige angegeben ist, ändert.

Hierbei sind wieder die erforderlichen Unterlagen, wie in der Gewerbeanmeldung genannt, vorzulegen.

Die Gebühren für eine Gewerbeummeldung richten sich nach dem jeweiligen antragstellenden Personenkreis und sind wie folgt gestaffelt:    

  natürliche Person 20,00 Euro
  juristische Person 20,00 Euro
  beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um  8,00 Euro

 Formular: Gewerbe-Ummeldung

_______________________________________________________

 

_______________________________________________________


Gewerbeabmeldung


Ein Gewerbe ist abzumelden, wenn die  selbstständige, gewerbliche Tätigkeit beendet wird.  Es ist ebenfalls erforderlich das Gewerbe abzumelden, wenn die Hauptniederlassung, Zweigstelle oder unselbstständige Zweigstelle im Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal geschlossen wird.

Gebühr für Gewerbeabmeldung: es fallen keine Gebühren an  

Formular: Gewerbe-Abmeldung

_______________________________________________________

 


Für die Ausübung bestimmter Gewerbe ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis erforderlich. Diese sollte direkt in der Gemeindeverwaltung während der Servicezeiten beantragt werden. 

 

letzte Änderung: 22.12.2008