__ Standesamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal


Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

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Die Anmeldung zur Eheschließung kann nur beim Standesamt erfolgen in dessen Gemeinde/Stadt einer oder beide Verlobte gemeldet sind.

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Wenn Sie Deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben:

Von beiden Verlobten:

- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (erhältlich beim Geburtsstandesamt)

- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei der Meldestelle - soll nicht älter als 14 Tage
  bei Vorlage beim Standesamt sein)

- Personalausweis oder Reisepass

Haben die Eltern der Verlobten nach 1958 in den alten Bundesländern oder nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet, ist noch zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern vorzulegen (erhältlich beim Standesamt des Wohnortes der Eltern).

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Wenn Sie schon verheiratet waren:

zusätzlich:

 - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (erhältlich beim
   Standesamt des Heiratsortes) oder Heiratsurkunde (falls kein Familienbuch
   existiert)

 - Rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen oder Sterbeurkunden der
   früheren Ehepartner

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Wenn Sie Kinder haben:

zusätzlich:

- Geburts- oder Abstammungsurkunden der Kinder, für die einer der Verlobten das
  Sorgerecht besitzt

Bei gemeinsamen Kindern ist noch die Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen, falls der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

- Sorgeerklärung

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Wenn einer der Verlobten nicht deutsche(r) Staatsangehörige(r) ist:

Sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt vor. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.
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Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:

Sie können das Formular - Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung - im Standesamt erhalten und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen.
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