Parken auf Anlagen und Straßenreinigung

Termine im Januar 2026

06.01. Ruhlsdorf, Liebätz, Märtensmühle, Ahrensdorf

07.01. Berkenbrück, Hennickendorf, Dobbrikow

13.01. Zülichendorf, Kemnitz, Nettgendorf

14.01. Frankenförde, Felgentreu, Gottsdorf

20.01. Woltersdorf, Scharfenbrück, Schöneweide

21.01. Schönefeld, Dümde, Gottow,

27.01. Lynow, Stülpe, Jänickendorf, Holbeck


Wir alle freuen uns, wenn in unserer Gemeinde Ordnung herrscht. Leider mussten wir in der Vergangenheit des Öfteren feststellen, dass einige Einwohner die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht ernst nehmen und bisweilen dauerhaft ignorieren. Selbst freundliche Hinweise stoßen auf taube Ohren. Deshalb wird seit dem 01.07.2023 das unberechtigte Parken auf Anlagen kostenpflichtig verwarnt.

Ein Blick in die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 07.01.2020 (Gefahrenabwehrverordnung)“ gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen.

Paragraph 4 dieser Satzung regelt den Schutz von Verkehrsflächen und Anlagen. So ist es untersagt, Anlagen mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort zu halten und zu parken. „Anlagen“ im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit für die Nutzung zur Verfügung stehenden oder bestimmungsgemäß zugänglich gemachten Flächen nebst deren baulichen Einrichtungen. Dazu gehören Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Straßenbegleitgrün, Gärten usw.

Verstöße gegen diese Verordnung werden mit einem Verwarngeld geahndet; beispielsweise für das Parken und Halten auf Anlagen in Höhe von 10 Euro. Bei Nichtzahlung des Verwarngeldes droht die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Aus Gründen der Transparenz unseres Handelns und eines harmonischen Miteinanders, teilen wir Ihnen die Termine für die Vor-Ort-Kontrollen vorab mit. An diesen Tagen wird zusätzlich die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung kontrolliert.

Sowohl die Gefahrenabwehrverordnung als auch die Straßenreinigungssatzung finden Sie zum Nachlesen in unserem Rats- und Bürgerinformationssystem.

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