Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks Schönhagen des
Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Zweckverbandes Region Ludwigsfelde (WARL) ist
gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 15 Brandenburgisches
Wassergesetz (BbgWG) die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk
Schönhagen durch die Untere Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt.
Das geplante Wasserschutzgebiet soll sich auf Teile der Stadt Trebbin und der Gemeinde
Nuthe-Urstromtal erstrecken.
Folgende Gemarkungen und Flure sind dabei ganz oder teilweise betroffen:
- Ahrensdorf, 3
- Schönhagen, 3 und 4
Auslegung der Unterlagen:
Gemäß § 16 (1) BbgWG ist durch die Untere Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming
ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Hierzu ist der Verordnungsentwurf mit den
dazugehörigen Anlagen, aus denen sich die betroffenen Grundstücke und die genauen
Grenzen der Schutzzonen ergeben, öffentlich auszulegen.
Die genannten Unterlagen können daher im Zeitraum vom
21.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026 (1 Monat)
bei der
- Unteren Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming und in der
- Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der Unteren Wasserbehörde, die Unterlagen
nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten einzusehen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach
Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 03.06.2026, schriftlich, elektronisch
oder zur Niederschrift während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung
beim Landkreis Teltow-Fläming, Dezernat III, Umweltamt, Sachgebiet Wasser, Boden,
Abfall, Untere Wasserbehörde, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Anregungen und Einwendungen zum Vorhaben vorbringen.
Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendungen bei der o. g.
Stelle.
Der Erörterungstermin findet am 22.06.2026 um 17 Uhr im Gemeindehaus Schönhagen statt.