Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Der Bundesrat hat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) am 30. Januar 2026 zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 trat die Verordnung am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Gebührenanpassung betrifft sowohl Personalausweise für Erwachsene als auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die neuen Gebühren betragen:
- 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (ursprünglich 37,00 Euro)
- 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren (ursprünglich 22,80 Euro)