Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an: Bautaetigkeit@statistik-bbb.de
Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg