Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt TF warnt vor atypischer Geflügelpest

Vor der meldepflichtigen Newcastle-Krankheit (Newcastle Desease - ND) warnt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Die Krankheit wurde Ende Februar 2026 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree nachgewiesen. Im betroffenen Bestand wurde eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen Symptomen festgestellt. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung mussten rund 23.000 Tiere getötet werden. Die Ursache des Ausbruchs wird aktuell mithilfe epidemiologischer Untersuchungen geprüft.
  • Am 3. März 2026 wurde im Landkreis Dahme-Spreewald der Verdacht auf die Newcastle Disease in einem Legehennenbetrieb amtlich festgestellt. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Landkreis LDS eine Schutz- und Überwachungszone einrichten, die bis in den nördlichen Landkreis Teltow-Fläming hineinreichen wird. In diesem Fall ist damit zu rechnen, dass auch für den Landkreis Teltow-Fläming eine Allgemeinverfügung erlassen werden muss und es zur Aufstallungspflicht und weiteren Einschränkungen für Geflügelhaltungen kommt.

 

Noch kein Ausbruch in Teltow-Fläming – Veterinäramt mahnt zu Vorsicht

Im Landkreis Teltow-Fläming wurde bislang kein Ausbruch festgestellt. Dennoch macht das aktuelle Geschehen deutlich, dass die Gefährdungslage ernst zu nehmen ist. Ein weiterer positiver Fall wurde inzwischen aus Bayern gemeldet. Das Veterinäramt des Landkreises mahnt zu Vorsicht. Es erinnert alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten – auch bei privaten und kleinen Hobbyhaltungen – ausdrücklich daran, dass eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit gesetzlich vorgeschrieben ist. Der wichtigste und effektivste Schutz gegen die Erkrankung ist die ordnungsgemäße und regelmäßige Impfung des Bestandes. Geflügelhalter werden aufgefordert, den Impfstatus ihrer Tiere unverzüglich zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Auffrischungsimpfungen durchzuführen.

„Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention“, erklärt Amtstierärztin Dr. Silke Neuling. Sie betont, dass die ordnungsgemäße Abgabe der Impfstoffe über die betreuende Tierarztpraxis entscheidend für eine wirksame Immunisierung ist.

 

Tierärztliche Impfbescheinigung für Abgabe erforderlich

Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.

 

Verstärkte Kontrollen

Zur Sicherstellung der Tiergesundheit und zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Seuche wird das Veterinäramt Teltow-Fläming verstärkt Kontrollen in Geflügelhaltungen durchführen.

Unabhängig vom Impfstatus sind die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und gegebenenfalls zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Schutzkleidung, Gegenständen aber auch den Fahrzeugverkehr gelegt werden. Das Veterinäramt hebt hervor, dass eine gesteigerte Aufmerksamkeit von großer Bedeutung ist. So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises umgehend informiert werden. Dessen Tierärztinnen bzw. -ärzte werden dann sofort den Bestand aufsuchen, eine klinische Untersuchung vor Ort durchführen und eine Laboruntersuchung auf ND einleiten. So soll ein Ausbruch der „atypischen Geflügelpest“ so früh wie möglich erkannt und eingedämmt werden.

Ziel aller Maßnahmen ist der Schutz aller Tierbestände im Landkreis sowie die Verhinderung weiterer Ausbreitungen der Tierseuche.

 

Anzeigepflicht für Geflügelhaltungen

Das Veterinäramt weist erneut darauf hin, dass jede Geflügelhaltung anzeigepflichtig ist. Halterinnen und Halter, die ihrer Anzeigepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming ist zu den Öffnungszeiten der Behörde wie folgt zu erreichen:

E-Mail:            veterinaeramt@teltow-flaeming.de

Telefon:           03371 608 2225

Adresse:         Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: https://www.teltow-flaeming.de/notdienste - Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst (linke Spalte, ganz unten unter „Notdienste“)

 

Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten aller Altersklassen betrifft. Gelegentlich tritt sie auch bei allen anderen gehaltenen oder Wildvögeln auf.

Die Newcastle-Krankheit wird auch als „atypische Geflügelpest“ und wegen ähnlicher Symptome mit der Geflügelpest (HPAI) verwechselt. Bei beiden treten zum Beispiel Durchfall, Atemnot oder Lähmungen auf.

Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch, Fahrzeuge, Gerätschaften, Verpackungen oder kontaminierte Kleidung und Schuhe. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. 

(Quelle: Presse-Info der Kreisverwaltung TF vom 03.03.2026)

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