Änderung der Betreuungszeit für eine Kindertageseinrichtung
Kurztext
Änderung der Betreuungszeit für eine Kindertageseinrichtung
- Ansprechpunkt Träger der Kindertageseinrichtung/Kitaverwaltung
- Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (schriftlich oder elektronisch)
- Verkürzung der Betreuungszeit wird meist schnellstmöglich gewährleistet
- Prüfung des Rechtsanspruchs bei Verlängerung der Betreuungszeit
- Träger kann Nachweise zum Antrag fordern
- nach Prüfung erfolgt ein neuer Elternbeitragsbescheid und Vertragsänderung
zuständige Stellen: Ämter, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden
Volltext
Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) ändern möchten, müssen Sie dies beim Träger beantragen. Eine Änderung der Betreuungszeit kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn sich Ihre berufliche/familiäre Situation verändert.
Der Träger der Kindertagesstätte prüft zunächst Ihren Anspruch.
Längere Betreuungszeiten werden in der Regel gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich macht und sie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) genehmigt sind. Der entsprechende Bescheid vom Jugendamt ist beim Träger der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Sie erhalten daraufhin vom Träger der Kindertageseinrichtung eine schriftliche Bestätigung der geänderten Betreuungszeit (in Form einer Vertragsänderung oder in Form eines neuen Elternbeitragsbescheides).Rechtsgrundlage(n)
gültige Elternbeitragssatzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (schriftlich oder elektronisch)
Voraussetzungen
Die Änderung der Betreuungszeit erfordert einen triftigen Grund, welchen Sie im Antrag, falls notwendig, erläutern müssen. Die Kommune kann diesbezüglich Nachweise fordern.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Bei einer Veränderung der Betreuungszeit wird auch der Elternbeitrag neu berechnet. Demzufolge erhalten die Sorgeberechtigten einen Änderungsbescheid des Elternbeitrages.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Änderung der Betreuungszeit beim Träger der Kindertageseinrichtung. Der Träger prüft Ihren Anspruch. Besteht ein Anspruch, veranlasst der Träger die Anpassung der Betreuungszeit.
Fristen
Die Anpassung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich, sofern der Anspruch vorliegt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nuthe-UrstromtalBei einer Verringerung der Betreuungszeit genügt eine schriftliche Willensäußerung (postalisch oder per Mail) an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter. Bei einer Erhöhung der Betreuungszeit muss ein Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches gestellt werden. Eine Änderung der Betreuungszeit kann eine Beitragsänderung nach sich ziehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Erhöhung der Betreuungszeit ist zeitnah möglich, sofern ein Rechtsanspruch vorliegt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Anträge / Formulare