Kopie und Abschrift beglaubigen
Kurztext
Beglaubigungen sind offizielle Bestätigungen, welche durch autorisierte Stellen wie Notare oder Behörden erfolgen. Sie bestätigen entweder die Authentizität einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit einem Originaldokument.
Volltext
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Originaldokument (Urschrift)
- Kopie des Originaldokumentes
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
Verfahrensablauf
- Identität des Antragstellers wird geprüft.
- Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
- Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
- Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
- Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
- Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
- Die fälligen Gebühren werden erhoben.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden