Kopie und Abschrift beglaubigen

  • Kurztext

    Beglaubigungen sind offizielle Bestätigungen, welche durch autorisierte Stellen wie Notare oder Behörden erfolgen. Sie bestätigen entweder die Authentizität einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit einem Originaldokument.

  • Volltext

    Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.

    Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.

    Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.

    Nicht beglaubigt werden:

    • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
    • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
    • ausländische Dokumente
  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Originaldokument (Urschrift)
    • Kopie des Originaldokumentes
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Voraussetzungen

    • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
    • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.

  • Verfahrensablauf

    • Identität des Antragstellers wird geprüft.
    • Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
    • Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
    • Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
    • Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
    • Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
    • Die fälligen Gebühren werden erhoben.
  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare vorhanden: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

  • Zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.