Kind im Hort anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Kind im Hort anmelden

    • Kind in Schule anmelden
    • Rechtsanspruch prüfen lassen
    • vorgeschriebene Formulare und entsprechende Nachweise zur Hortanmeldung beim zuständigen Träger einreichen
    • Erlass des Bescheides zur Beitragszahlung und Aufnahme des Kindes in der Horteinrichtung

    zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

  • Volltext

    Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.

  • Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Satzung der Gemeinde

     

  • Erforderliche Unterlagen

    • Hortanmeldung
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
    • Nachweis zum Sorgerecht
    • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
    • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
    • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
    • ggf. SEPA-Lastschriftmandat
  • Voraussetzungen

    Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

    Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    gemäß kommunaler Satzung

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nuthe-Urstromtal

    Elternbeitragssatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

  • Verfahrensablauf

    Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

    Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

    Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.

  • Fristen

    Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen

  • Rechtsbehelf

    im Rahmen des Beitragsbescheides möglich

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen .

  • Zuständige Stelle

    amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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