Kündigung des Betreuungsvertrages für eine Kindertageseinrichtung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Kind in der Kindertageseinrichtung abmelden

    • Betreuungsvertrag beim Träger kündigen
    • Kündigung/Abmeldung erfolgt schriftlich oder online und mit dem Einverständnis aller Sorgeberechtigten (unterschriebenes Dokument)
    • Träger informiert die Kindertageseinrichtung über die Kündigung
    • Kündigungsfristen gemäß der jeweiligen kommunalen  Satzung einhalten

    Zuständig: Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden

  • Volltext

    Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.

    Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).

  • Rechtsgrundlage(n)

    Satzung der jeweiligen Kommune

  • Erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
    • bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung
  • Voraussetzungen

    Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).

  • Verfahrensablauf

    Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.

  • Fristen

    Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nuthe-Urstromtal

    Näheres zu den Fristen finden Sie in der Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

    Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.

  • Zuständige Stelle

    Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nuthe-Urstromtal

    Als Träger des Hortes "Stülper Schlossgeister" in Stülpe sowie des Hortes "Sonnenschein" in Zülichendorf ist die Gemeinde Nuthe-Urstromtal die zuständige Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeitende/zuständigen Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung.

    Wenn Sie einen Betreuungsvertrag bei einer der folgenden Kindertageseinrichtungen

    "TUTMIRGUT" in Hennickendorf,

    "Wirbelwind" in Jänickendorf,

    "Nuthewichtel" in Woltersdorf oder

    "Stülper Landmäuse"

    kündigen möchten, sind die AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e.V. bzw. der eingetragene Verein "Stülper Landmäuse" die zuständigen Stellen.

    Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung.

    Hier geht´s zu den Kontaktdaten der Kitas


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.