Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

  • Kurztext

    - Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig

    - Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden

  • Volltext

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

    Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

    schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

    Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

  • Voraussetzungen

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

  • Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.

  • Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

  • Zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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