Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

  • Kurztext

    Antrag auf Übertragung durch Nutzungsberechtigten;

    Information der Friedhofsverwaltung bei Wechsel des Nutzungsberechtigten per Rechtsnachfolge

  • Volltext

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

  • Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .

  • Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

  • Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

  • Fristen

    keine

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

  • Zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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