Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

  • Kurztext

    Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach Rechtsgrundlage, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.

  • Volltext

    Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

    Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

    Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

  • Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Benutzungsgebühr

  • Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

    Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

    Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.

  • Rechtsbehelf

    Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare vorhanden: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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