Hundesteuerersatzmarke beantragen

  • Kurztext

    Hundesteuerersatzmarke beantragen

    • Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
    • Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
    • ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
    • Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune

    Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

  • Volltext

    Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

    Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

  • Erforderliche Unterlagen

    unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen

  • Voraussetzungen

    Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen. 

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung

  • Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.

  • Fristen

    Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Zuständige Stelle

    kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


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