Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie
Volltext
Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim örtlichen Umweltamt hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Lageplan der Terrasse,
- Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse
Voraussetzungen
Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Vorkasse: Neinhttps://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugvVerfahrensablauf
Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.
Fristen
Der Antrag ist mind. 21 Tage vor der geplanten Maßnahme beim zuständigen Umweltbereich zu stellen. Die Ausnahmezulassung soll vor Durchführung der Maßnahme vorliegen.
Antragsfrist: 3 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt
Zuständige Stelle
zuständiges Ordnungsamt