Bebauungsplan Ruhlsdorf Nr. 03
"Solarpark Ruhlsdorf"

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ beschlossen. Die Firmen Proseed Energy GmbH aus Mittenwalde und MNp Solar 19 GmbH & Co. KG & MNp Solar 34 GmbH & Co. KG aus Hamburg werden den Bebauungsplan in Zusammenarbeit aufstellen und eine Plangrundlage für die Errichtung eines Solarparks schaffen.

Der Bebauungsplan Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Fläche ist im neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt.

Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit den erforderlichen Erschließungsanlagen zu schaffen. Da es sich dabei um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und somit ein Planungserfordernis abgeleitet werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der landwirtschaftlichen Fläche südlich des Mastenweges errichtet und betrieben werden.

Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Ruhlsdorf (Flur 4) und umfasst eine Fläche von ca. 67,6 ha. Die nördliche Grenze bildet der Mastenweg, östlich wird der Geltungsbereich vom Schlanenweg begrenzt, die südliche Grenze ist die B101 und im Westen begrenzt die örtlich vorhandene Windschutzhecke den Bebauungsplan.

Veröffentlichung des Vorentwurfs im Internet

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal in der Fassung vom 31.03.2026 ist in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 02.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal bzw. auf dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg für Sie: https://diplan.brandenburg.de veröffentlicht.

Auf den vorgenannten Internetseiten wird der Vorentwurf zum Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen:

  • der Planzeichnung,
  • der Begründung Teil I,
  • der Begründung Teil II (Umweltbericht) sowie die dazugehörigen Anlagen (Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmenblätter und Brutvogelkartierung)

veröffentlicht.

Öffentliche Auslegung als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit

Ergänzend zu der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ (Stand 31.03.2026) und die dazugehörige Planunterlagen in der Zeit vom 27.04.2026 bis einschließlich 02.06.2026 in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10,

14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

montags                      von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags               von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags                        von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch unter der E-Mailadresse: gv@nuthe-urstromtal.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist:

Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal OT Ruhlsdorf

Weitere Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist und Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18).

 

Ruhlsdorf, den 13.04.2026

gez.
Scheddin
Bürgermeister

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