In der letzten Ausgabe unserer "Nuthe-Urstromtaler Nachrichten" ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Die Übergangsfrist zur Errichtung eines festen Ansaugstutzens für die mobile Abwasserentsorgung endet nicht - wie irrtümlich berichtet - bereits am 01. Januar 2027, sondern erst am 31. Dezember 2027.
Wir bedanken uns für den freundlichen Hinweis und bitten die Verunsicherung zu entschuldigen.
