Die Gemeindevertretung hat am 30.04.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesamtplanes vollzogen.
Ziel der Planung
Die Firma MaxSolar GmbH aus Traunstein möchte auf einer Fläche in der Gemarkung Kemnitz in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal eine Freiflächenphotovoltaikanlage installieren. Auf einer Gesamtfläche von ca. 11 ha sollen landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Hintergrund ist hauptsächlich die Gewinnung von Sonnenenergie. Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende.
Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78, 79 und 83 der Flur 2 der Gemarkung Kemnitz und hat eine Fläche von etwa 11 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Kemnitz und grenzt unmittelbar an die bestehende Schweinemastanlage an. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft, die im Norden und Oste durch Wald begrenzt werden. Im Süden wird das Plangebiet durch Landesstraße L 80 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 04.12.2024 bis 10.01.2025 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 04.12.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 02.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 19.12.2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 4 BauGB gegeben.
Im Nachgang wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und ergänzt. Es erfolgte die Änderung der Festsetzung zur östlichen Fläche, die nunmehr als Landwirtschaftsfläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt wird. Die Zweckbestimmung "Straßenbegleitgrün mit Radweg" der öffentlichen Grünfläche erfolgt ohne die Bezeichnung Radweg. Eine Beschreibung des Ziels erfolgt in der Begründung. Weiterhin wird die Erschließung konkretisiert. Die Zuwegung erfolgt von der L 80 über Nachbargrundstück. Die Begründung enthält dazu eine Skizze.
Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § § 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 „Solarpark Kemnitz“ erneut durchzuführen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt (hier: Landkreis Teltow-Fläming).
Veröffentlichung im Internet
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" wird gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen:
- der Planzeichnung,
- der Begründung mit Umweltbericht,
- dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Karten und
- dem Blendgutachten
in der Zeit vom
01.06.2026 bis einschließlich 16.06.2026
offengelegt.
Zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
- Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit folgenden Arten umweltbezogener Informationen, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden:
- Tiere: mit Untersuchungen zu Brutvögeln, Fledermäusen, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfern
- Biotope / Pflanzen: Aussagen zu Inanspruchnahme von Biotopen, Ausgrenzung des LSG
- Boden: Inanspruchnahme von Boden und Fläche
- Mensch: Aussagen zu Blendwirkungen (Straßenverkehr)
- Landschaftsbild und Erholung: technischen Überprägung
- sowie zu den Schutzgütern Wasser, Klima/Luft, Kultur und Sachgüter.
- Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung von Möglichkeiten für die Kompensation.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit Karten), März 2025, NaturGut, Potsdam
- Blendgutachten, Juli 2025, SolPEG GmbH, Hamburg
Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz"“ vor:
- Landkreis Teltow-Fläming, Kreisentwicklung / Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde / SG Ordnungsamt Ordnung, Sicherheit, Jagd und Fischerei (vom 30.01.2025 und 26.02.2026) mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, LSG, Ausgleichsmaßnahmen,
- Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz, SG Immissionsschutz (vom 02.01.2025 und 20.01.2026) mit Aussagen zu Blendwirkungen (Schutzgut Mensch)
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (vom 16.01.2025und 6.02.2026) mit Aussagen zu Blendwirkungen (Schutzgut Mensch)
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (vom 08.01.2025) mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, Ausgleichsmaßnahmen.
Der Inhalt der Stellungnahmen kann in den Abwägungstabellen der frühzeitigen und formellen Beteiligung entnommen werden.
Öffentliche Auslegung als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Planunterlagen werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
montags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch unter der E-Mailadresse: gv@nuthe-urstromtal.de vorgebracht werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist:
Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal OT Ruhlsdorf
Weitere Hinweise
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, bei Beschluss-fassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Form-blatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist und Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18).
