Jeder Ortsteil der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist mehr als nur ein Ort, an dem man lebt. Es sind Orte der Verbundenheit, der gemeinsamen Erinnerungen, der Begegnungen und des gesellschaftlichen Miteinanders. Jede lebenswerte Heimat braucht jedoch Menschen, die Verantwortung übernehmen, sich für die Gemeinschaft einsetzen und bereit sind, ihre Ideen und Fähigkeiten zum Wohle aller einzubringen. Diese Aufgabe nehmen unsere tatkräftigen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher war.
Die Ortsvorsteherin aus dem Ortsteil Felgentreu hat mit Datum vom 30.09.2026 gegenüber dem Wahlleiter erklärt, dass sie mit Ablauf des 30.09.2026 auf die Ausübung ihres Mandats verzichtet. Daher wird für den Ortsteil Felgentreu eine ebenso engagierte Nachfolge gesucht.
Als Ortsvorsteher/in wirken Sie nicht nur aktiv bei den Geschehnissen innerhalb Ihres Ortsteils mit, Sie sind auch Bindeglied zwischen dem Ortsteil und dem Bürgermeister sowie den politischen Gremien der Gemeinde. Grundsätzlich können Ortsvorsteher an allen öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse teilnehmen. Eine durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eingeräumte besondere Stellung erhalten Ortsvorsteher mit der Einräumung des aktiven Teilnahmerechtes (Beratungsrecht) an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen, soweit Angelegenheiten des von ihnen vertretenen Ortsteiles berührt sind.
Weiterhin sind Ortsvorsteher gemäß Kommunalverfassung in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
- Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
- Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil
- Änderung der Grenzen des Ortsteils und
- Erstellung des Haushaltsplanes.
Des Weiteren können Ortsvorsteher zu allen ihren Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Soweit in der Haushaltssatzung Mittel zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen für den Ortsteil bereitgestellt sind, wirkt der Ortsvorsteher an der Entscheidungsfindung mit.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelungen der Entschädigungssatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gezahlt.
Die Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers erfolgt entsprechend § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 14.10.2024 in Verbindung mit
§ 91 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes durch die Gemeindevertretung. Die Wahl wird voraussichtlich bei der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal am 23.02.2027 stattfinden.
Wählbar sind alle Personen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Ortsteil Felgentreu ihren ständigen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Nicht wählbar sind Personen, die eine der in den § 11 Abs. 2 und 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes aufgeführten Bedingungen erfüllen.
Sie sind an der Ausübung des Ehrenamtes interessiert sowie mit den Gegebenheiten des Ortsteiles Felgentreu vertraut und stehen im ständigen Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern? Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben wünschenswert) bis zum 20.12.2026 an
Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Der Wahlleiter
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal
