Hundesteuerermäßigung beantragen

  • Kurztext

    Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Ermäßigung der Hundesteuer.

  • Volltext

    Leistung Hundesteuerermäßigung beantragen

    - Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung
    - Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig
    - Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe jeweilige Hundesteuersatzung) z.B.:

    - Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt

    - Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen

    - Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen

    - geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde

    - Ermäßigung erfolgt unter Erbringung entsprechender Nachweise

    - zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

  • Rechtsgrundlage(n)

    Satzungsrecht der jeweiligen Kommune

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hundesteuerermäßigung
    • grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
      • Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
      • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
      • Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.
  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

    - Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;

    - Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;

    - Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie

    - geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.

    Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsbehelf

    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.

  • Zuständige Stelle

    kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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